Fragen & Antworten

FAQ – Häufig gestellte Fragen

  1. Was ist ein AVGS?

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Er ermöglicht Arbeitssuchenden, spezielle Massnahmen bei zugelassenen Bildungsträgern kostenlos in Anspruch zu nehmen – mit dem Ziel, schneller eine Arbeit oder Ausbildung zu finden.

  1. Bekommt jeder einen AVGS?

Nein, nicht automatisch. Ein AVGS wird individuell vergeben – an Personen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und bei denen eine Fördermassnahme sinnvoll erscheint. Die Entscheidung trifft Ihr zuständiger Arbeitsvermittler oder Fallmanager.

  1. Wo und wie bekomme ich einen AVGS?

Sie beantragen den AVGS direkt bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter. Sprechen Sie Ihren Arbeitsvermittler aktiv darauf an und schildern Sie, welche Unterstützung Sie benötigen. Eine gute Vorbereitung auf das Gespraech erhöht Ihre Chancen. Lassen Sie uns vorher gerne darüber sprechen.

  1. Wie löse ich einen AVGS ein?

Bringen Sie Ihren AVGS einfach zu uns! Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind wir berechtigt, AVGS-Massnahmen durchzuführen. Wir kümmern uns gemeinsam mit Ihnen um alle weiteren Schritte – schnell und unkompliziert.

  1. Ist ein AVGS nützlich für mich?

Ja – in den meisten Fällen sehr! Mit einem AVGS erhalten Sie kostenlose, professionelle Unterstützung bei der Jobsuche, Bewerbung oder beruflichen Orientierung. Sie profitieren von individueller Beratung und gezieltem Coaching – ganz ohne eigene Kosten.

  1. Welche Massnahmen kann ich mit einem AVGS nutzen?

Mit einem AVGS können Sie verschiedene Massnahmen in Anspruch nehmen, z. B. Bewerbungstraining, Jobcoaching, Selbstbewusste Kommunikation, Gründungscoaching oder Vermittlungsunterstuetzung. Welche Massnahme für Sie geeignet ist, klären wir gerne in einem persönlichen Erstgespräch.

  1. Wie lange ist ein AVGS gültig?

Ein AVGS ist in der Regel sechs Wochen gültig. Innerhalb dieser Zeit sollten Sie ihn bei einem zugelassenen Bildungsträger einlösen. In begründeten Fällen kann die Gültigkeitsdauer verlängert werden.

  1. Was kostet mich eine Massnahme mit AVGS?

Für Sie entstehen keine Kosten. Die Massnahme wird vollständig von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter finanziert. Sie müssen lediglich den Gutschein mitbringen.

  1. Was bedeutet AZAV-Zertifizierung?

AZAV steht fuer Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Nur zertifizierte Träger wie wir dürfen AVGS-Massnahmen anbieten. Das Zertifikat garantiert Ihnen geprüfte Qualität und seriöse Beratung.

  1. Kann ich den AVGS auch nutzen, wenn ich bereits arbeite?

Ja, unter bestimmten Umständen. Auch Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können einen AVGS erhalten – sprechen Sie Ihren Arbeitsvermittler darauf an.

  1. Was passiert nach der Massnahme?

Wir begleiten Sie auch nach der Massnahme auf Wunsch weiter. Unser Ziel ist Ihre nachhaltige Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung – nicht nur ein kurzfristiger Erfolg.

  1. Wie schnell kann ich mit der Massnahme beginnen?

In der Regel sehr schnell – oft schon innerhalb weniger Tage nach Vorlage des AVGS. Kontaktieren Sie uns, und wir finden gemeinsam einen passenden Starttermin.

  1. Was ist § 16k SGB II und wer bekommt diese Förderung?
  • 16k SGB II (Sozialgesetzbuch II) regelt die sogenannte „Ganzheitliche Betreuung“ für Bürgergeldempfänger. Diese Förderung richtet sich an Menschen mit besonders komplexen Vermittlungshemmnissen, die nicht allein durch die übliche Arbeitsvermittlung unterstützt werden können – z. B. bei sozialen, gesundheitlichen oder persönlichen Problemlagen. Ziel ist es, durch intensive, individuelle und begleitende Betreuung die Beschäftigungsfähigkeit schrittweise wiederherzustellen. Die Förderung umfasst u. a. psychosoziale Begleitung, Stabilisierung der Lebenssituation und gezielte Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt. Anspruch haben Personen, die Bürgergeld beziehen und deren Jobcenter die Massnahme bewilligt. Als AZAV-zertifizierter Traeger bieten wir auch diese Fördermassnahme an – sprechen Sie uns gerne an.

 

 

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger stehen wir Ihnen für alle Fragen rund um Fördermassnahmen zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!